KONTAKT
swissultimate400@gmail.com
Phone 0041 79 249 79 49
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Brunnenstrasse 62
CH-8303 Bassersdorf
near by Zurich-Int. Airport
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Est. 2020 by swissultracycling.ch
Re-Opening 2026 mit neuen Strecken, neuen Herausforderungen, neuen Regeln und neuen Zielen..
die einzigartige Ultracycling-Serie der Schweiz, modular aufgebaut.
Nutze die Gunst der Stunde und werde zum 1st Leader auf der "PAGE of FAME"
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Unsere Erfahrung mit Leidenschaft für Leidenschaft zu teilen ist unsere Mission.
Our mission is to share our experience with passion for passion.
VERZICHTSERKLÄRUNG UND HAFTUNGSBEFREIUNG SWISSULTIMATE400
LIZENZEN
Für den Start am swissultimate400 sind weder eine Lizenz, noch eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Altersbeschränkung: ab 16 Jahren
GESUNDHEIT
Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass ich körperlich fit, trainiert und in einem sehr guten Gesundheitszustand am swissultimate400 teilnehme.
AUSRÜSTUNG
Ich trage die Verantwortung für den Zustand meiner Ausrüstung.
Mein Fahrrad entspricht den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen für das Fahren auf öffentlichen Strassen. Ich trage während der Fahrt jederzeit einen Helm.
Mein Fahrrad ist je mit einem nach vorne weiss und einem nach hinten rot leuchtenden Licht sowie einem nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler ausgerüstet (Art 216. VTS und Art 217. VTS)
HAFTUNG
Ich bin mir bewusst, dass im Zusammenhang mit dem Benutzen des öffentlichen Verkehrsraumes die Haftpflicht allein Sache des Teilnehmers ist. Ich bestätige, dass ich die Risiken der nachfolgenden, nicht abschliessenden Aufzählung übernehme: Stürze und Gefahren durch Kollision mit Fahrzeugen, Fussgängern, anderen Teilnehmern, Helfenden, Zuschauenden, Dritten oder feststehenden Gegenständen, sowie aufgrund materialtechnischer oder witterungsbedingter Einflüsse.
Haftungsabweisung: Ich verzichte auf jedwede Forderungen, Haftungen, Schadensersatz, Verlustentschädigungen und Klageansprüche (einschliesslich Gerichts-, Anwalts- und Prozesskosten), die in Zusammenhang mit meiner Teilnahme am swissultimate400 entstehen können.
VERSICHERUNG
Ist Sache der Teilnehmenden. Ich bestätige, dass ich ausreichend versichert bin, um allfällige Kosten durch medizinische Behandlung, Erstversorgung, Transport, Rückführung, Krankenhausaufenthalt, usw. zu übernehmen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, die im Fall einer Verletzung, eines Unfalls oder einer Erkrankung während der Veranstaltung ratsam erscheint. Ich gewähre hiermit dem medizinischen Dienst der Veranstaltung oder der öffentlichen medizinischen Versorgung jedwede erforderliche medizinische Behandlung. Ich übernehme Verantwortung und Haftung für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Training und/oder der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, einschliesslich Krankentransport, Krankenhausaufenthalt, medizinische Betreuung und Behandlung sowie ärztliche und pharmazeutische Leistungen.
SCHWEIZER STRASSENVERKEHRSGESETZ
Ich bin mir bewusst, dass das swissultimate400 auf öffentlichen, nicht abgesperrten Strassen stattfindet. Zu befolgen sind Regeln wie das Nichtüberfahren von Leit- und Sicherheitslinien, das Anhalten bei entsprechender Signalisation oder das Gewähren von Vortritt gegenüber berechtigten Verkehrsteilnehmenden. Zudem gilt, dass das Fahrrad (gem. Art 30 VRV) zu beleuchten ist.
VERZICHTSERKLÄRUNG UND HAFTUNGSBEFREIUNG SWISSULTIMATE400
LIZENZEN
Für den Start am swissultimate400 sind weder eine Lizenz, noch eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Altersbeschränkung: ab 16 Jahren
GESUNDHEIT
Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass ich körperlich fit, trainiert und in einem sehr guten Gesundheitszustand am swissultimate400 teilnehme.
AUSRÜSTUNG
Ich trage die Verantwortung für den Zustand meiner Ausrüstung.
Mein Fahrrad entspricht den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen für das Fahren auf öffentlichen Strassen. Ich trage während der Fahrt jederzeit einen Helm.
Mein Fahrrad ist je mit einem nach vorne weiss und einem nach hinten rot leuchtenden Licht sowie einem nach vorne und nach hinten gerichteten Rückstrahler ausgerüstet (Art 216. VTS und Art 217. VTS)
HAFTUNG
Ich bin mir bewusst, dass im Zusammenhang mit dem Benutzen des öffentlichen Verkehrsraumes die Haftpflicht allein Sache des Teilnehmers ist. Ich bestätige, dass ich die Risiken der nachfolgenden, nicht abschliessenden Aufzählung übernehme: Stürze und Gefahren durch Kollision mit Fahrzeugen, Fussgängern, anderen Teilnehmern, Helfenden, Zuschauenden, Dritten oder feststehenden Gegenständen, sowie aufgrund materialtechnischer oder witterungsbedingter Einflüsse.
Haftungsabweisung: Ich verzichte auf jedwede Forderungen, Haftungen, Schadensersatz, Verlustentschädigungen und Klageansprüche (einschliesslich Gerichts-, Anwalts- und Prozesskosten), die in Zusammenhang mit meiner Teilnahme am swissultimate400 entstehen können.
VERSICHERUNG
Ist Sache der Teilnehmenden. Ich bestätige, dass ich ausreichend versichert bin, um allfällige Kosten durch medizinische Behandlung, Erstversorgung, Transport, Rückführung, Krankenhausaufenthalt, usw. zu übernehmen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, die im Fall einer Verletzung, eines Unfalls oder einer Erkrankung während der Veranstaltung ratsam erscheint. Ich gewähre hiermit dem medizinischen Dienst der Veranstaltung oder der öffentlichen medizinischen Versorgung jedwede erforderliche medizinische Behandlung. Ich übernehme Verantwortung und Haftung für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Training und/oder der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, einschliesslich Krankentransport, Krankenhausaufenthalt, medizinische Betreuung und Behandlung sowie ärztliche und pharmazeutische Leistungen.
SCHWEIZER STRASSENVERKEHRSGESETZ
Ich bin mir bewusst, dass das swissultimate400 auf öffentlichen, nicht abgesperrten Strassen stattfindet. Zu befolgen sind Regeln wie das Nichtüberfahren von Leit- und Sicherheitslinien, das Anhalten bei entsprechender Signalisation oder das Gewähren von Vortritt gegenüber berechtigten Verkehrsteilnehmenden. Zudem gilt, dass das Fahrrad (gem. Art 30 VRV) zu beleuchten ist.
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